Was ist EMCS?
EDV-gestütztes Beförderungs-
und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren
(EMCS)
Allgemeines
Das EMCS (Excise Movement and Control System)
ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem
für verbrauchsteuerpflichtige Waren. EMCS wird das
derzeitige ausschließlich papiergestützte Verfahren
zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter
Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit BVD
(Begleitendes Verwaltungsdokument) bis zum 1. Januar 2011
durch ein elektronisches Verfahren mit eVD (elektronisches
Verwaltungsdokument) ersetzen.
EMCS bedeutet eine Vereinfachung der Verfahren
und eine papierarme Verwaltung durch einen effizienten Einsatz
moderner Informationstechnik. Die Einführung von EMCS
wurde im Jahr 2003 mit Entscheidung 1152/2003/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates beschlossen.
Realisiert wird das EMCS im Rahmen eines
EU-Projektes, bei dem alle Mitgliedstaaten eigene IT-Anwendungen
entwickeln und über eine Schnittstelle bei der Europäischen
Kommission verfahrensbezogene Vorgangsdaten austauschen.
Vorteile von EMCS
* Vereinfachung der Beförderung von
verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung
durch elektronische Übermittlung des Verwaltungsdokuments
anstatt der bisherigen Übermittlung in Papierform;
* Absicherung der Beförderung von
Waren durch Prüfung der Daten des Empfängers der
Waren, bevor diese versandt werden. Darüber hinaus
wird eine schnellere und sicherere Rücksendung der
Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung gewährleistet.
* Überwachung der Beförderung
verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Echtzeitdaten sowie
Kontrollen bei der Beförderung.
Die Neufassung der zurzeit noch geltenden
Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 92/12/EWG) wird
die Verwendung des IT-Verfahrens EMCS für Beförderungen
von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung
zwischen mehreren Mitgliedstaaten zwingend vorschreiben.
Betroffen sind alle harmonisierten Verbrauchsteuern. Ausnahmeregelungen
werden für kleine Weinerzeuger geschaffen.
Beförderungen von Alkopops und Kaffee
unter Steueraussetzung werden dagegen zunächst nicht
in EMCS abgebildet.
Ein Papierausdruck des eVD ist auch bei
Steueraussetzungsverfahren, die in EMCS eröffnet werden,
während der gesamten Beförderung mitzuführen.
Nach einer Übergangszeit wird von der EU-Kommission
geprüft werden, ob auf das Mitführen dieses Papierausdrucks
verzichtet werden kann.
Zeitplan in Deutschland
Für Waren, die den harmonisierten Verbrauchsteuern
unterliegen, gilt:
Nach den Vorgaben der Neufassung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie
wird Deutschland seinen EMCS-Betrieb mit der Bestimmungsstellenfunktionalität
zum 1. April 2010 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt muss ein
EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat (elektronisch)
eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger
auch elektronisch in EMCS beendet werden.
Ab dem 1. April 2010 können Unternehmen
in Deutschland auf freiwilliger Basis sowohl Beförderungsverfahren
unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedstaaten als
auch innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen.
Achtung: Beförderungsverfahren nach
Dänemark und Polen können zunächst nicht
elektronisch in EMCS eröffnet werden. Solche Beförderungen
müssen vorerst papiergestützt abgewickelt werden!
Ab dem 1. Januar 2011 müssen alle
Beförderungen unter Steueraussetzung, die mehrere Mitgliedstaaten
betreffen elektronisch in EMCS eröffnet und auch in
EMCS beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung
zwischen zwei Mitgliedstaaten mit dem heutigen BVD in Papierform
sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Für den entsprechenden Nachrichtenaustausch
zwischen den Unternehmen und der Verwaltung sind eine UN-EDIFACT-Schnittstelle
(United Nations Electronic Data Interchange For Administration,
Commerce and Transport) geplant. |