Was ist ATLAS?
Das Bundesministerium der Finanzen stellt
für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte
Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden
Warenverkehrs zur Verfügung.
Im Rahmen der Teilnehmereingabe werden Zollanmeldungen
zur Überführung von Waren
* in den zollrechtlich freien Verkehr,
* in die Aktive Veredelung,
* in das Umwandlungsverfahren,
* in ein Zolllagerverfahren,
* in ein Versandverfahren oder
* in das Ausfuhrverfahren
vom Anmelder elektronisch erfasst, der
Zollstelle elektronisch übermittelt und dort entsprechend
bearbeitet. Der Anmelder erhält die Entscheidung der
Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw.
die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend
ebenfalls auf elektronischem Weg.
Auch der weitgehende Verzicht auf die Vorlage
von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenznachweise,
im Zeitpunkt der Abfertigung führt zu einer zusätzlichen
Verfahrensbeschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsverfahrens.
Neben der Reduzierung der Papiermenge ergeben
sich weitere Vorteile insbesondere durch den Wegfall von
Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle. Die Zollanmeldung
kann vom Anmelder zentral an alle ATLAS-Zollstellen - also
auch an Grenzzollstellen - elektronisch übermittelt
werden, wodurch ggf. ein Versandverfahren zur Binnenzollstelle
vermieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist
die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung (d.h. vor Eintreffen
der Ware), um die Zollabwicklung noch weiter zu beschleunigen
und damit noch schneller über die Ware zu verfügen.
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